Wer stellt auf einem Marktplatz wem die Rechnung? Die Antwort bestimmt Ihre Pflichten
Ein Verkäufer, der einen Marktplatz erwägt, stellt seiner Steuerberatung fast immer dieselbe Frage: Wer stellt dem Endkunden die Rechnung. Die Antwort bestimmt die Hälfte der Pflichten.
Auf Oralzon findet der Verkauf zwischen Verkäufer und Kunde statt. Der Verkäufer stellt dem Käufer seine eigene Rechnung, wie bei jedem anderen Kunden auch.
Die Plattform kauft nicht ein und verkauft weiter: Sie bringt die Parteien zusammen, wickelt die Zahlung ab und behält eine Provision ein. Diese Provision ist eine Leistung, die die Plattform dem Verkäufer berechnet, und dafür gibt es ein eigenes Dokument.
Daraus folgt, dass der Verkäufer je Zyklus zwei Belege zu führen hat: die eigene Ausgangsrechnung an den Kunden und die von der Plattform erhaltene Leistungsrechnung, die eine abzugsfähige Ausgabe ist.
Am wenigsten vorbereitet sind Verkäufer bei der Umsatzsteuer auf Auslandsbestellungen, denn die Behandlung ändert sich danach, wer der Käufer ist und wo er sitzt.
Sitzt der Kunde im selben Land wie der Verkäufer, gilt die inländische Umsatzsteuer wie bei jedem Inlandsverkauf.
Sitzt er in einem anderen Land der Union und ist ein Unternehmer mit geprüfter Umsatzsteuernummer, ist die Lieferung innergemeinschaftlich und die Rechnung ergeht ohne Steuerausweis, mit dem vorgeschriebenen Hinweis.
Sitzt er in einem anderen Land der Union, ist aber nicht geprüft, wird er wie eine Privatperson behandelt, und die Regeln zum Fernverkauf greifen.
Diese drei Fälle lassen sich nur unterscheiden, wenn man das Land des Käufers und den Stand seiner Prüfung kennt — Daten, über die ein Verkäufer allein nicht verfügt.
Die Plattform ermittelt die Behandlung für jede Bestellzeile und stellt sie in der steuerlichen Übersicht bereit. Der Verkäufer muss nichts rekonstruieren: Bemessungsgrundlage, angewandter Satz und Behandlung stehen bereits fest.
Das ersetzt die Steuerberatung nicht und will es auch nicht. Es liefert die Daten, mit denen die Beratung arbeitet — jenen Teil, den man ohne Plattform Bestellung für Bestellung rekonstruieren müsste.
Ein letzter Punkt betrifft den Zeitpunkt des Zahlungseingangs, der vom Rechnungsdatum zu trennen ist. Die Zahlung wird bei der Bestellung eingezogen und nach dem vorgesehenen Zyklus an den Verkäufer weitergeleitet: zwei getrennte Vorgänge, die mit der eigenen Beratung zu klären sind.
Zusammengefasst: Der Verkäufer stellt dem Kunden die Rechnung und die Plattform dem Verkäufer die Provision, die umsatzsteuerliche Behandlung hängt von Land und Prüfung des Käufers ab, die Plattform ermittelt und liefert die Übersicht Zeile für Zeile, und Zahlungseingang und Rechnung bleiben getrennte Vorgänge.