Warum die Preise netto stehen: Es ist keine Frage der Darstellung
Wer als privater Käufer geübt auf eine gewerbliche Plattform kommt, bemerkt sofort, dass die Preise niedriger sind als erwartet, und der Grund ist, dass sie netto ausgewiesen werden.
Das ist kein Darstellungstrick: So werden Preise zwischen Unternehmen ausgewiesen, und es gibt einen praktischen Grund, der über die Gewohnheit hinausgeht.
Für eine gewerblich tätige Person ist die Umsatzsteuer kein Kostenfaktor. Sie wird abgeführt und dann abgezogen und wirkt sich daher nicht auf das Ergebnis aus.
Die für eine Kaufentscheidung maßgebliche Zahl ist somit die Nettozahl, und ein Bruttopreis würde einen Betrag in den Vordergrund rücken, den man jedes Mal aufschlüsseln müsste.
Hinzu kommt ein Grund, der sichtbar wird, sobald Grenzen überschritten werden. Die Umsatzsteuersätze schwanken innerhalb der Union von Land zu Land, und der Abstand zwischen dem niedrigsten und dem höchsten übersteigt fünf Punkte.
Bei Bruttopreisen schienen zwei gleiche Produkte von Anbietern aus verschiedenen Ländern unterschiedliche Preise zu haben, obwohl sie zum selben Betrag verkauft werden. Der Vergleich wäre durch die Besteuerung verzerrt statt durch das Produkt.
Das Widersinnige daran: Beim Kauf zwischen geprüften Unternehmen gilt der Satz des Verkäuferlandes überhaupt nicht. Einen Bruttopreis zu zeigen hieße, eine Steuer anzuzeigen, die nie gezahlt wird.
Die Summe entsteht an der Kasse, wenn das System beide Seiten kennt. Land des Verkäufers, Land des Käufers und der Stand der VIES-Prüfung bestimmen die Behandlung.
Sind Käufer und Verkäufer im selben Land, gilt die inländische Umsatzsteuer. Sind sie in verschiedenen Ländern und beide geprüft, greift die Umkehr der Steuerschuld und es wird keine Steuer berechnet.
Ist der Käufer im europäischen Verzeichnis nicht geprüft, wird er wie eine Privatperson behandelt und die Umsatzsteuer des Verkäuferlandes wird berechnet. Genau darauf weist der Warenkorb vor der Zahlung hin und nennt den Betrag.
Das heißt: Der ausgewiesene Preis ist der, den Sie zahlen, wenn Sie geprüft sind und in einem anderen Land kaufen; im eigenen Land kommt der inländische Satz hinzu, den Sie später abziehen.
In beiden Fällen bleibt die Zahl, an der Sie Anbieter vergleichen, dieselbe — und genau deshalb wird sie ausgewiesen.
Zusammengefasst: Für Gewerbetreibende ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten und kein Kostenfaktor, Bruttopreise machten Anbieter aus Ländern mit verschiedenen Sätzen unvergleichbar, der Satz des Verkäufers gilt oft gar nicht, und die richtige Behandlung entsteht an der Kasse in Kenntnis beider Seiten.