Herzpatienten: Die Antibiotikaprophylaxe betrifft weniger Menschen, als angenommen wird

Herzpatienten werfen in der Praxis zwei wiederkehrende Fragen auf: ob eine Antibiotikaprophylaxe nötig ist und ob die Gerinnungshemmung abgesetzt gehört. Beide haben engere Antworten, als vermutet wird.

Bei der Prophylaxe sind die Anzeigen fortlaufend enger geworden. Die maßgeblichen internationalen Empfehlungen halten sie heute einer kleinen Gruppe von Hochrisikolagen vor.

Dazu zählen üblicherweise Träger einer Klappenprothese oder von Prothesenmaterial zur Klappenrekonstruktion, Personen mit durchgemachter infektiöser Endokarditis, und bestimmte angeborene Herzfehler.

Herausgefallen sind früher einbezogene Lagen wie der Mitralklappenprolaps und viele erworbene Klappenfehler — der Teil, der die meiste Verwirrung stiftet, weil sich Patienten an Auskünfte von vor Jahren erinnern.

Wo angezeigt, deckt die Prophylaxe Eingriffe mit Manipulation des Zahnfleischgewebes oder der periapikalen Region, und eine professionelle Prophylaxesitzung fällt darunter.

Der Punkt, den die Empfehlungen betonen und den weiterzugeben sich lohnt, ist jedoch ein anderer: Die tägliche Bakteriämie durch Kauen und Putzen in einem entzündeten Mund übertrifft in der Summe die einer Sitzung.

Daraus folgt, dass die Beherrschung der Zahnfleischentzündung eine gefährdete Person mehr schützt als die Prophylaxe selbst — ein Argument, das besser motiviert als jede allgemeine Empfehlung.

Bei der Gerinnungshemmung geht die Ausrichtung klar dahin, nicht abzusetzen. Das thromboembolische Risiko einer Unterbrechung übersteigt das Blutungsrisiko einer Prophylaxesitzung.

Eine parodontale Instrumentierung bei stabiler Gerinnungshemmung erfolgt ohne Änderung der Therapie, mit örtlichen Maßnahmen zur Blutstillung.

Die Abstimmung mit der behandelnden Ärztin bleibt bei chirurgischen Eingriffen nötig, doch die gewöhnliche Prophylaxesitzung verlangt in der Regel keine Änderung.

Die örtlichen Maßnahmen sind einfach und ausreichend: Kompression mit Tupfer, Tranexamsäure örtlich, wo angezeigt, schonende Instrumentierung, und kürzere Sitzungen mit begrenzten Bereichen.

Wer Thrombozytenhemmer einnimmt, braucht weder Unterbrechung noch besondere Vorkehrungen über die üblichen hinaus — eine Sorge, die häufiger aufkommt als nötig.

Zusammengefasst: Die Prophylaxe betrifft heute eine enge Gruppe von Hochrisikolagen, die Zahnfleischentzündung setzt mehr aus als eine Sitzung, Gerinnungshemmer werden für die Prophylaxe nicht abgesetzt, örtliche Maßnahmen genügen, und Thrombozytenhemmer verlangen keine besonderen Vorkehrungen.