Fotodokumentation: Ohne Standardisierung beweist ein Vorher-Nachher nichts
Die Fotodokumentation in der Kieferorthopädie erfüllt drei getrennte Zwecke: Diagnostik, Kommunikation mit dem Patienten und Beweissicherung. Alle drei verlangen dasselbe, nämlich über die Zeit vergleichbare Bilder.
Vergleichbar heißt standardisiert. Zwei Aufnahmen aus unterschiedlichem Abstand, mit unterschiedlicher Beleuchtung und unterschiedlichem Bildausschnitt erlauben keine Beurteilung einer Veränderung: Sie zeigen zwei nicht vergleichbare Situationen.
Der vollständige kieferorthopädische Satz umfasst extraorale Aufnahmen von vorn in Ruhe, von vorn im Lächeln und im Profil sowie die intraoralen Aufnahmen frontal, seitlich rechts und links und okklusal oben und unten.
Die Mindestausrüstung ist eine Kamera mit Makroobjektiv und ein Ringblitz oder ein Zweiblitzsystem. Der Ringblitz beleuchtet gleichmäßig und flach, praktisch für Intraoralaufnahmen; zwei Blitze geben mehr Tiefe.
Ein Telefon eignet sich nicht für die klinische Dokumentation, nicht wegen der Auflösung, sondern wegen der fehlenden Kontrolle über Brennweite und Belichtung — genau das, was standardisiert werden muss.
Die Einstellungen sind festzulegen und zu notieren. Gleicher Abbildungsmaßstab, gleiche Blende, gleicher Abstand: Nur so ist die Kontrollaufnahme mit der Ausgangsaufnahme vergleichbar.
Für Intraoralaufnahmen werden die Wangenhalter paarweise verwendet und symmetrisch gezogen. Ein stärker gezogener Halter erzeugt ein Bild, das eine nicht vorhandene Asymmetrie suggeriert.
Spiegel müssen erwärmt werden, um Beschlagen zu vermeiden, und das entstandene Bild ist bei der Archivierung zu spiegeln, sonst erscheinen rechts und links vertauscht.
Bei Extraoralaufnahmen ist die Kopfhaltung die kritische Größe. Die Aufnahme erfolgt in natürlicher Kopfhaltung, nicht mit der Frankfurter Horizontalen parallel zum Boden.
Der Unterschied ist erheblich: Die natürliche Haltung ist reproduzierbar und entspricht dem Erscheinungsbild im Alltag, während eine auf eine anatomische Ebene erzwungene Haltung je nach Behandler variiert.
Der forensische Wert ist die Funktion, die man erst schätzt, wenn man sie braucht. Eine vollständige Ausgangsdokumentation belegt die Ausgangslage und ist im Streitfall das belastbarste verfügbare Beweismittel.
Vorbestehende Befunde zu dokumentieren — Rezessionen, Füllungen, bereits vorhandene weiße Läsionen, Asymmetrien — schützt davor, dass sie später der kieferorthopädischen Behandlung zugeschrieben werden.
Zusammengefasst: Die Standardisierung von Abstand, Belichtung und Haltung macht Fotografien erst brauchbar, Wangenhalter werden symmetrisch gezogen, die natürliche Kopfhaltung ist reproduzierbarer als eine erzwungene, und eine vollständige Ausgangsdokumentation hat einen Wert, den man im schlechtesten Moment entdeckt.