Antiresorptive Medikamente: Die Prophylaxekraft sieht diese Patienten weit häufiger als der Chirurg
Bisphosphonate und Denosumab gehören zu den am häufigsten verordneten Medikamenten in der erwachsenen Bevölkerung, und ein erheblicher Teil der behandelten Patienten sitzt auf dem Prophylaxestuhl, ohne dass jemand danach gefragt hätte.
Sie sind bedeutsam, weil sie den Knochenumsatz senken. In den Kiefern ist der Umbau besonders hoch, und in diesem Bereich übersetzt sich die Störung in ein Osteonekroserisiko, das anderswo nicht beobachtet wird.
Die Größenordnungen unterscheiden sich zwischen beiden Gruppen deutlich. Beim wegen Osteoporose behandelten Patienten, typischerweise oral und niedrig dosiert, ist das Risiko gering; beim Tumorpatienten mit hohen intravenösen Dosen deutlich höher.
Der am häufigsten dokumentierte Auslöser ist ein Eingriff, der Knochen freilegt, und die Zahnextraktion steht dabei an erster Stelle.
Daraus folgt die wichtigste praktische Konsequenz: Prävention besteht darin, es gar nicht erst zur Extraktion kommen zu lassen. Was wörtlich die Beschreibung der Prophylaxearbeit ist.
Der ideale Zeitpunkt läge vor Therapiebeginn, mit Sanierung der Mundhöhle, Entfernung nicht erhaltungswürdiger Zähne und vollständiger Abheilung der Stellen. Wo eine Abstimmung mit dem verordnenden Arzt möglich ist, ist dies die nützlichste Einzelmaßnahme überhaupt.
In der Prophylaxesitzung ist die laufende Therapie keine Kontraindikation. Scaling und Wurzelglättung sind nicht-chirurgische Verfahren, sie sollen durchgeführt werden, und sie aus Vorsicht auszusetzen setzt den Patienten dem größeren Risiko aus, nämlich bei der Extraktion zu enden.
Was sich ändert, ist die Aufmerksamkeit: atraumatische Instrumentierung an den Weichgeweben unter Vermeidung von Schleimhautverletzungen sowie Kontrolle der prothetischen Druckstellen.
Die schlecht sitzende herausnehmbare Prothese verdient eine eigene Erwähnung, da sie ein konkreter und oft übersehener Risikofaktor ist: Chronische Druckstellen können Knochen an einer wiederholt belasteten Stelle freilegen.
Zu erkennen sind freiliegender Knochen, der über Wochen bestehen bleibt, Schmerz ohne erklärende dentale Ursache, grundlos aufgetretene Lockerung, nicht heilende Fisteln und Sensibilitätsstörungen der Unterlippe.
Der Patient stellt fast nie einen Zusammenhang zwischen Symptomen und Medikament her und erwähnt es in der Anamnese häufig nicht. Insbesondere halbjährliche Gaben werden nicht als laufende Therapie wahrgenommen, weshalb die Frage ausdrücklich und verständlich gestellt werden muss, einschließlich der ein- oder zweimal jährlich verabreichten Spritzen.
Zur Frage des Absetzens: Die Entscheidung ist eine medizinische und liegt nicht bei der Zahnarztpraxis. Der Nutzen einer Unterbrechung wird diskutiert, und die beiden Substanzklassen verhalten sich nicht gleich: Bisphosphonate lagern sich im Knochen an und ihre Wirkung besteht lange nach dem Absetzen fort, während die Wirkung von Denosumab in kürzerer Zeit abklingt.
Zusammengefasst: Das Risiko ist beim Osteoporosepatienten gering und beim intravenös behandelten Tumorpatienten hoch, die Extraktion ist der wichtigste Auslöser, die Prophylaxesitzung soll durchgeführt und nicht ausgesetzt werden, die schlecht sitzende Prothese ist ein unterschätzter Risikofaktor, und das Absetzen des Medikaments entscheidet der verordnende Arzt.