Alkoholfreie Mundspülungen: Alkohol ist nicht der Wirkstoff, sondern das Lösungsmittel

Patienten nehmen den Alkohol in Mundspülungen als das desinfizierende Element wahr, wegen des Brennens, das er auslöst. Es ist eine falsche Wahrnehmung, die den Kauf in die falsche Richtung lenkt.

Alkohol wirkt in diesen Rezepturen als Lösungsmittel: Er hält die Wirkstoffe in Lösung, insbesondere die ätherischen Öle, die sich in Wasser nicht lösen.

Er wirkt zudem konservierend und trägt zur Stabilität des Produkts bei. Was er in den Konzentrationen einer Mundspülung nicht leistet, ist die Rolle des eigentlichen Antiseptikums.

Das Brennen ist daher eine Nebenwirkung, die für Wirksamkeit gehalten wird, und Patienten deuten eine alkoholfreie Rezeptur als schwächer, obwohl sie es nicht ist.

Die bedeutsamste Wirkung des Alkohols ist die Austrocknung der Schleimhaut. Wiederholter Gebrauch mindert die Befeuchtung und verstärkt das Trockenheitsgefühl, mit einem Effekt, der sich über die Zeit summiert.

Das schließt ihn gerade bei jenen Patienten aus, die eine Spüllösung am liebsten nutzen würden: den Xerostomikern, bei denen das Produkt den Zustand verschlechtert, den es ausgleichen soll.

Die übrigen Kontraindikationen sind eindeutig. Patienten in Behandlung wegen Alkoholabhängigkeit müssen ihn meiden, und manche Rezepturen enthalten hohe Anteile, was die Empfehlung alles andere als theoretisch macht.

Bei Kindern ist er wegen der Gefahr des versehentlichen Verschluckens nicht zu empfehlen, weshalb Kinderprodukte durchgehend alkoholfrei sind.

Patienten mit Mukositis, Ulzera, Lichen oder empfindlicher Schleimhaut berichten starke Schmerzen, und unter diesen Bedingungen kann Alkohol die Reepithelisierung verzögern.

Alkoholfreie Rezepturen verwenden andere Lösungsmittel, typischerweise Propylenglykol oder Poloxamere, und behalten dieselbe Wirkstoffkonzentration. Die belegte Wirksamkeit ist vergleichbar.

Der Vergleich erfolgt über die deklarierte Wirkstoffkonzentration, nicht über die Anwesenheit oder Abwesenheit von Alkohol. Zwei Produkte derselben Marke mit gleicher Konzentration ätherischer Öle wirken ähnlich.

Die Frage eines mit Alkohol in Mundspülungen verbundenen onkologischen Risikos wurde in der Literatur aufgeworfen, ohne zu einer geteilten Schlussfolgerung zu führen. Sie muss jedoch nicht entschieden werden, um eine alkoholfreie Rezeptur zu bevorzugen, da der Nutzen gleichwertig ist.

Zusammengefasst: Alkohol ist Lösungsmittel und nicht Wirkstoff, Brennen ist kein Maß für Wirksamkeit, die ausgelöste Trockenheit schließt ihn gerade bei Xerostomikern aus, und bei gleichem Wirkstoff ist die Wirksamkeit vergleichbar.